Jährliche Unterweisung

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen

Gemäß der Berufsgenossenschaft (BGV A1 § 4 und 15) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG. § 12 und 15 * sowie BetrSichV § 3 und 9) sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, Ihre Angestellten einmal jährlich im Bereich der anfallenden Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, insbesondere die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu unterweisen. Dies gilt insbesondere auch für Flurförderzeugführer / Gabelstaplerfahrer.

Lehrgangsinhalte

Nach Rücksprache mit Ihnen oder Ihrem Unternehmen spezifizieren wir die Inhalte auf die im Unternehmen tatsächlich vorhandenen Gefahrenstellen, aber auch auf allgemeine Gefahrenquellen. Zum Beispiel: auf- und absteigen, sichern des Arbeitsplatzes oder anschlagen von Lasten und deren damit verbundenen Gefahrenquellen sowie Gesundheitsschutz können Thema sein.

Häufig gestellte Fragen

Wer braucht eine Unterweisung?

Grundsätzlich jeder Arbeitnehmer der im Bereich mit Flurförderzeugen oder als Gabelstaplerfahrer tätig ist.

Wie wird die Unterweisung durchgeführt?

Am besten direkt vor Ort im Unternehmen mit allen beteiligten Kollegen.

Wie umfangreich ist die Unterweisung?

Je nach Themen und Größe der Gruppe werden zwischen 1 und 4 Stunden dafür benötigt.

Wie wird die Unterweisung nachgewiesen?

Das Unternehmen erhält einen Nachweis auf dem schriftlich Ort, Datum, Thema, Dauer, Teilnehmernamen und Unterschriften dokumentiert werden. Die Teilnehmer erhalten einen Eintrag in ihrem jeweiligen Fahrausweis.

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Wir bieten zukunftsorientierte Weiterbildung mit System an und garantieren aktuelles Fachwissen und kompetente Umsetzung der Kundenansprüche. Dabei sorgt das nach AZAV zertifizierte Qualitätsmanagementsystem für ein kontinuierlich hohes Niveau und sichert die Möglichkeit der Förderung, z. B. durch die Agentur für Arbeit und andere öffentliche Kostenträger.

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