Fortbildung Fahrlehrer §53
Fahrlehrer-Fortbildung gem. § 53 (1) FahrlG
Als Fahrlehrer sind Sie nach § 53 FahrlG verpflichtet, alle 4 Jahre an einer 3-tägigen Fortbildung teilzunehmen. Eine Aufteilung in einzelne Tage ist möglich, allerdings müssen sie dann insgesamt 4 Fortbildungstage nachweisen.
Die Fahrschule Quell GbR Huddelberg 8, 27432 Bremervörde ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, als Fortbildungsträger für Fortbildungslehrgänge gem. §53 Abs. (1) FahrlG anerkannt.
Inhalte
- rechtliche Neuerungen des FahrlG und BKrFQG
- Fahrerlaubnisrecht, Versicherungsrecht
- Punktesystem
- Ladungssicherung inkl. Live-Verladung sowie einer Gefahrgutlagerbesichtigung
- Polizeikontrollen „aus der Praxis für die Praxis“
- Arbeitssicherheit
- digitaler Tachograph inkl. praktischer Einheiten
- LKW-Fahrsimulator im praktischen Einsatz
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Die Fortbildung für Fahrlehrer umfasst 3 Tage und ist nach § 53 FahrlG und § 8 BKrFQV zugelassen.
Aktuelle Kurstermine
Hier findest du unser aktuelles Schulungsprogramm und kannst dir deinen Termin direkt buchen.
Die Quell Gruppe
Wir bieten zukunftsorientierte Weiterbildung mit System an und garantieren aktuelles Fachwissen und kompetente Umsetzung der Kundenansprüche. Dabei sorgt das nach AZAV zertifizierte Qualitätsmanagementsystem für ein kontinuierlich hohes Niveau und sichert die Möglichkeit der Förderung, z. B. durch die Agentur für Arbeit und andere öffentliche Kostenträger.
Ansprechpartner
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Karriere bei Quell
Unsere Mitarbeiter setzen sich täglich in besonderem Maß für die Zufriedenheit unserer Kunden ein.