Fortbildung BKF-Ausbilder §7
BKF-Ausbilder Fortbildung gem. § 7 BKrFGV
Da sich unsere Fortbildung thematisch an den Inhalten der Anlage 1 BKrFQV orientiert, ist sie auch für BKF-Dozenten nach § 7 BKrFQV anerkannt. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mind. 24 UE á 60 Min. und umfasst alle Gebiete, die für die berufliche Tätigkeit des Ausbilders von Bedeutung sind. ABLAUFFRISTEN: Wurde die Ausbildertätigkeit bereits vor dem 22.12.2016 aufgenommen, so ist die Fortbildung bis zum Ablauf des 21.12.2020 zu absolvieren. Quelle: Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht/BAG
Die Fahrschule Quell GbR Huddelberg 8, 27432 Bremervörde ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, als Fortbildungsträger für Fortbildungslehrgänge gem. §53 Abs. (1) FahrlG anerkannt.
Inhalte
- rechtliche Neuerungen des FahrlG und BKrFQG
- Fahrerlaubnisrecht, Versicherungsrecht
- Sozialvorschriften
- Ladungssicherung in der Praxis
- Polizeikontrollen „aus der Praxis für die Praxis“
- Arbeitssicherheit
- digitaler Tachograph inkl. praktischer Einheiten
- LKW-Fahrsimulator im praktischen Einsatz
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Die Fortbildung für Fahrlehrer umfasst 3 Tage und ist nach § 53 FahrlG und § BKrFQV zugelassen.
Aktuelle Kurstermine
Hier findest du unser aktuelles Schulungsprogramm und kannst dir deinen Termin direkt buchen.
Die Quell Gruppe
Wir bieten zukunftsorientierte Weiterbildung mit System an und garantieren aktuelles Fachwissen und kompetente Umsetzung der Kundenansprüche. Dabei sorgt das nach AZAV zertifizierte Qualitätsmanagementsystem für ein kontinuierlich hohes Niveau und sichert die Möglichkeit der Förderung, z. B. durch die Agentur für Arbeit und andere öffentliche Kostenträger.
Ansprechpartner
Unser Team steht dir immer und in allen Fragen zur Seite.
Wir freunen uns auf dich.
Karriere bei Quell
Unsere Mitarbeiter setzen sich täglich in besonderem Maß für die Zufriedenheit unserer Kunden ein.