Verkehrsleiter Schulung

Güterverkehr – Schlüsselfigur Verkehrsleiter (m/w/d)

Schulung und Vorbereitung auf die Prüfung zum Verkehrsleiter

Die Zulassung für Kraftverkehrsunternehmen wurde durch die Europäische Union überarbeitet. Für alle Vorgänge rund um die Fahrzeuge ist ab sofort der Verkehrsleiter verantwortlich. Bei Verstößen gegen die EU-Gemeinschaftsvorschiften droht der Verlust der Zulassung.

Die Schulung ist auch als Online-Schulung buchbar.

Zukünftige Möglichkeiten für Unternehmer

Zukünfitg können sich Unternehmer informieren, ob Transportunternehmen die erforderliche Zulassung besitzen. Mit Hochdruch arbeitet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) an der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat). Dieses Zentralregister, für jedermann zugänglich, informiert zukünftig unter anderem über die Rechtsform und Lizenzen eines Branchenunternehmens, über die Quantität der verfügbaren Fahrzeuge und bei wem es sich um den  verantwortlichen Verkehrsleiter handelt. Diese Datenbank erfasst jedes Kraftverkehrsunternehmen, welches über eine Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr verfügt.

Stetige Änderungen

Die Verordnung V0 1071/2009 regelt seit Dezember 2011 die Zulassung zum Kraftverkehrsunternehmer und den Zugang zum grenzüberschreitenden Güter- und Personenkraftverkehr. In Zukunft muss jedes Kraftverkehrsunternehmen einen Verkehrsleiter benennen, der für die dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeit des Unternehmens verantwortlich ist. Bei Beanstandung der Fahrzeugsicherheit, bei unvollständigen oder fehlenden Beförderungsverträgen und -dokumenten, wenn Lenk- und Ruhezeitenvorschriften missachtet werden oder gegen Ladungssicherungs- und Gefahrgutvorschriften verstoßen wird, haftet grundsätzlich der Verkehrsleiter.

Kommt es zu einer Verurteilung des Verkehrsleiters wegen schwerwiegender Straftaten oder werden Geldstrafen und andere Sanktionen wegen “schwerster” Verstöße gegen gemeinschaftliche Verkehrsvorschriften verhängt, so kann ihm die Zulassung entzogen werden. Zum Erlangen ist eine Fachkundeprüfung vor der IHK abzulegen. Die Prüfung umfasst u. a. betriebswirtschaftliche, rechtliche, technische und sicherheitsrelevante Fragen. Der Verkehrsleiter muss zudem seine persönliche Zuverlässigkeit anhand verschiedener Dokumente nachweisen.

Gemäß der Verordnung V0 1071/2009 muss jedes Kraftverkehrsunternehmen einen Verkehrsleiter benennen. Dies kann neben dem Unternehmer selbst auch ein Angestellter, Anteileigner oder eine sonstige Person sein. Wichtig ist, dass die bestellte Person in einer “echten” Beziehung (geschäftlich oder rechtlich) zum Unternehmen stehen muss. Auch ein externer Verkehrsleiter darf engagiert werden, wenn die fachliche Eignung beim Unternehmen nicht vorliegt. Allerdings darf der externe Verkehrsleiter höchstens vier Unternehmen mit maximal 50 Fahrzeugen betreuen.

Themenschwerpunkte

  • Güterkraftverkehrsgesetz
  • Kaufmännisches Rechnen
  • Handelsrecht
  • Kaufmännische Grundlagen
  • Marketing
  • Fahrzeugkostenrechnung mit Angebotskalkulation und Nutzungsausfall
  • Versicherungsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Umweltschutz und Gefahrgut
  • Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

Aktuelle Kurstermine

Hier findest du unser aktuelles Schulungsprogramm und kannst dir deinen Termin direkt buchen.

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